Hatten Sie Probleme mit Ihrem Flug? Lassen Sie uns helfen
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Eine Flugverspätung kann Ihre Reisepläne erheblich stören. Laut der EU-Verordnung 261/2004 haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn Ihr Flug mit Tus Airways mehr als drei Stunden verspätet ankommt. Lassen Sie uns für Sie kämpfen, damit Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Eine Annullierung kann besonders frustrierend sein, insbesondere wenn sie ohne Vorwarnung erfolgt. Wenn Ihr Flug von Tus Airways weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum storniert wurde, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Wir helfen Ihnen dabei, die erforderlichen Schritte zu unternehmen und sicherzustellen, dass Sie fair behandelt werden.
Überbuchung ist ein häufiges Problem, das zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen kann. Wenn Tus Airways Ihnen den Einstieg aufgrund von Überbuchung verweigert, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Unser Expertenteam steht bereit, um Ihren Fall zu übernehmen und für Ihre Rechte zu kämpfen.
Verlorenes, beschädigtes oder verspätetes Gepäck kann Ihren Urlaub oder Ihre Geschäftsreise ruinieren. Laut dem Montrealer Übereinkommen haben Sie Anspruch auf Entschädigung für entstandene Unannehmlichkeiten. Überlassen Sie uns den Papierkram und erhalten Sie die Entschädigung, die Ihnen zusteht.
Streiks sind ein unvorhersehbares Ereignis, das erhebliche Flugstörungen verursachen kann. Wenn Ihr Flug mit Tus Airways von einem Streik betroffen ist, können Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Wir wissen, wie wir vorgehen müssen, um Ihre Rechte zu schützen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Unser Service basiert auf dem "No Win, No Fee"-Prinzip. Das bedeutet, dass Sie nichts zahlen, wenn wir keinen Erfolg haben. Mit einer Erfolgsquote von 99 % und Experten für Passagierrechte sind Sie in guten Händen.
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