Help

Hilfe

Startseite > Ihre Rechte als Fluggast

Ihre Rechte als Fluggast

Im Rahmen des Luftverkehrs besteht die geltende Rechtsordnung aus dem Übereinkommen von Montreal vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften für den internationalen Luftverkehr und der Europäischen Verordnung 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.

Nichtbeförderung, Annullierungen und große Verspätung von Flügen sind für Fluggäste ein Ärgernis und verursachen ihnen große Unannehmlichkeiten, weshalb wir der Auffassung sind, dass ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sichergestellt werden muss.

Die Hauptrechte eines Fluggastes im Falle eines Zwischenfalles sind folgende:

  • Recht auf Information.
  • Recht auf gute Betreuungsleistung, mit ausreichend Essen und Trinken sowie ggf. Unterkunft.
  • Recht auf eine Flugscheinrückerstattung oder eine alternative Beförderung.
  • Recht auf eine finanzielle Entschädigung.

Fluggäste auf verspäteten Flügen können das Recht auf Entschädigung geltend machen, wenn sie in Bezug auf den Flug eine Verspätung von mindestens drei Stunden tragen, das heißt, wenn sie drei oder mehr Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit am Zielort ankommen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Zeit der Verspätung ein Faktor ist, der die Wahrscheinlichkeit von Schäden erhöht.

Geeignete Unterlagen zur Reklamation:

  • Personalausweis, Ausländeridentifikationsnummer oder Reisepass (Familienbuch bei Minderjährigen).
  • Buchung/Buchungsbestätigung des Flugscheins.
  • Bordkarte.
  • Quittungen/Rechnungen von Kosten oder andere zugehörige Dokumente.

Der Flug gilt als "annulliert", wenn das Luftfahrtunternehmen Fluggäste auf einem anderen Flug befördert, dessen Anfangsflugplan von dem des ursprünglich geplanten Fluges abweicht.

Fluggäste auf annullierten Flügen können eine Entschädigung verlangen, sofern die Fluggesellschaften bestimmte Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Recht auf Information und Unterstützung nicht erfüllt haben.

Unabhängig davon, wie frühzeitig die Annullierung mitgeteilt wird, kann die Fluggesellschaft von der Zahlung einer Entschädigung befreit werden, wenn sie hinreichend begründet, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Ursachen zurückzuführen ist (z.B. Streik der Fluglotsen, schlechtes Wetter, politische Instabilität).

Geeignete Unterlagen zur Reklamation:

  • Personalausweis, Ausländeridentifikationsnummer oder Reisepass (Familienbuch bei Minderjährigen).
  • Buchung/Buchungsbestätigung des Flugscheins.
  • Bordkarte (für annullierten Flug und ggf. Ersatzflug).
  • Quittungen oder Rechnungen von Kosten oder andere zugehörige Dokumente.

Es handelt sich um die Weigerung, Fluggäste zu befördern, obwohl sie sich unter den verlangten Bedingungen am Flugsteig eingefunden haben, sofern keine vertretbaren Gründe für die Nichtbeförderung gegeben sind, z. B. im Zusammenhang mit der Gesundheit oder der allgemeinen oder betrieblichen Sicherheit oder unzureichenden Reiseunterlagen. Nichtbeförderung umfasst nicht nur Überbuchungssituationen, sondern auch Nichtbeförderung aus betrieblichen Gründen.

Geeignete Unterlagen zur Reklamation:

  • Personalausweis, Ausländeridentifikationsnummer oder Reisepass (Familienbuch/Geburtsurkunde bei Minderjährigen).
  • Buchung/Buchungsbestätigung des Flugscheins.
  • Bordkarte (Alternativflug, falls zutreffend).
  • Quittungen oder Rechnungen von Kosten oder andere zugehörige Dokumente.

Es kann mehrere Vorfälle bei der Beförderung von Gepäck im Luftverkehr geben, wie z.B. der Empfang von beschädigtem Gepäck (oder Diebstahl von Hab und Gut), die Verzögerung bei der Auslieferung von Gepäck (bis zu 21 Tage nach der Ankunft) und der Totalverlust von Gepäck (mehr als 21 Tage Verzögerung bedeuten, dass das Gepäck rechtlich als verloren gilt).

Geeignete Unterlagen zur Reklamation:

  • Personalausweis, Ausländeridentifikationssnummer oder Reisepass (Familienbuch bei Minderjährigen).
  • Buchung/Buchungsbestätigung des Flugscheins.
  • Gepäckregistrierungsnummer
  • P.I.R.-Formular (Property Irregularity Report)
  • Quittungen oder Rechnungen von Kosten oder andere zugehörige Dokumente.

Entschädigung wegen Flugverspätung

Flugentfernung Entschädigung
0 - 1500 km 250 Euro
Innergemeinschaftliche Flüge von mehr als 1500 km und andere nicht Innergemeinschaftliche Flüge zwischen 1500 und 3500 km 400 Euro
ab 3500 km 600 Euro

Entschädigung wegen Flugannullierung

Annullierungsfälle, wenn ein Ersatzflug bereit gestellt wird. Vorlalufzeit der Mitteilung über Flugannullierung
Weniger als 7 Tage vorher Zwischen 7 Tagen und 2 Wochen im Voraus Mehr als 2 Wochen im Voraus
Entschädigungsfähig Sie kommen mit einer Verspätung von 2 oder mehr Stunden am Zielort an. Sie kommen mit einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden am Zielort an. Wenn Sie mindestens (ZEITRAUM) vor dem Abflug über die Änderungen des Flugplans informiert wurden, haben Sie leider keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Je nach Flugentfernung nicht vollständig entschädigungsfähig Sie fliegen <1 Stunde vor dem geplanten Abflug und erreichen den Zielort mit <2 Stunden Verspätung. Sie fliegen <2 Stunden vor dem geplanten Abflug und erreichen den Zielort mit <4 Stunden Verspätung.
Finanzielle Entschädigung wegen Flugannullierung
Flugverspätung im Vergleich zur ursprünglichen Ankunftszeit Luftlinien-Entfernung der Flugstrecke
Flüge bis zu 1.500 km Innergemeinschaftliche Flüge von mehr als 1500 km und andere nicht innergemeinschaftliche Flüge zwischen 1500 und 3500 km Nicht innergemeinschaftliche Flüge von mehr als 3.500 km
Weniger als 2 Stunden 125 € 200 € 300 €
Zwischen 2 und 3 Stunden 250 € 200 € 300 €
Zwischen 3 und 4 Stunden 250 € 400 € 300 €
Ab 4 Stunden 250 € 400 € 600 €

* Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft, bis Sie den Alternativflug nehmen können, gehen auf Kosten der Fluggesellschaft. Wenn sie der Fluggast übernimmt, können sie zusammen mit der zustehenden Entschädigung reklamiert werden.

* * Im Falle einer Fluggesellschaft ohne EU-Betriebsgenehmigung und eines Fluges, der auf dem Gebiet der Europäischen Union weder abfliegt noch landet, wird die zu beanspruchende Entschädigung auf der Grundlage des konkret von dem Fluggast erlittenen spezifischen Schadens berechnet, hauptsächlich belegbare Nachteile wie Verpflichtungen, denen er nicht nachkommen konnte, verlorene Arbeitstage sowie Kosten, die sich aus der erlittenen Flugannullierung ableiten. Die Fluggesellschaft kann von der Zahlung der Entschädigung befreit werden, wenn sie belegt, dass sie die notwendigen Maßnahmen ergriff, um den Schaden abzuwenden oder dass es ihr nicht möglich war, dies zu tun.

Entschädigung wegen Gepäckproblemen

Typologie Frist, um das PIR-Formular zu beantragen Frist für die Klage Entschädigung
Schaden Sie haben nach Feststellung des Vorfalls 7 Tage Zeit, um das PIR-Formular auszufüllen 2 Jahre ab dem Tag der Ankunft am Bestimmungsort oder dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen Höhe des Gepäckwertes
Gepäckverspätung Sie haben nach Meldung des Vorfalls 21 Tage Zeit, um das PIR-Formular auszufüllen 2 Jahre ab dem Tag der Ankunft am Bestimmungsort oder dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen Bis zu 1400 Euro ohne besondere Wertdeklaration. Der Betrag wird auf der Grundlage unterschiedlicher Umstände berechnet, u.a. Tage der Verspätung und der nachgewiesenen Kosten.
Gepäckverlust Sie haben nach Feststellung des Vorfalls 21 Tage Zeit, um das PIR-Formular auszufüllen 2 Jahre ab dem Tag der Ankunft am Bestimmungsort oder dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen Bis zu 1400 Euro ohne besondere Wertdeklaration. Sie wird auf der Grundlage unterschiedlicher Umstände berechnet, u.a. Gepäckinhalt, nachgewiesene Kosten, Hin- oder Rückflug.

Entschädigung wegen Nichtbeförderung

Annahme des von der Fluggesellschaft bereit gestellten Ersatzflugs durch den Fluggast
Flugverspätung im Vergleich zur ursprünglichen Ankunftszeit Luftlinien-Entfernung der Flugstrecke
Flüge bis zu 1.500 km Innergemeinschaftliche Flüge von mehr als 1500 km und andere nicht innergemeinschaftliche Flüge zwischen 1500 und 3500 km Flüge von über 3.500 km
Weniger als 2 Stunden 125 € 200 € 300 €
Zwischen 2 und 3 Stunden 250 € 200 € 300 €
Zwischen 3 und 4 Stunden 250 € 400 € 300 €
Ab 4 Stunden 250 € 400 € 600 €

* Die Betreuungsleistungen gehen auf Kosten der Fluggesellschaft. Wenn diese nicht erbracht werden, können sie zusammen mit den entsprechenden Entschädigungen in Übereinstimmung mit vorstehender Tabelle geltend gemacht werden.

* * Im Falle einer Fluggesellschaft ohne EU-Betriebsgenehmigung und eines Fluges, der auf einem zur Europäischen Union gehörenden Gebiet weder abfliegt noch landet, wird die angemessene Entschädigung von den konkret eingetretenen Schäden abhängen (unrechtmäßig von dem Fluggast übernommene Kosten, belegbarer Verlust der Teilnahme an Veranstaltungen oder Verpflichtungen, aus der Verspätung sich ableitende finanzielle Nachteile), sofern sie belegt werden können.

Zunächst einmal versuchen wir immer, eine finanzielle Einigung zu erzielen, die für unsere Klienten zufriedenstellend ist. Wenn wir jedoch innerhalb einer angemessenen Frist von 3 Monaten keine Antwort von der Fluggesellschaft erhalten, oder die erhaltene Antwort unbefriedigend ist, leiten wir den Vorgang an einen unserer Anwälte weiter, um gerichtlich die Entschädigung einzuklagen.

Bei Reclamio versuchen wir, Ihre Entschädigung so schnell wie möglich zu erhalten, aber wir müssen auch Faktoren berücksichtigen, die nichts mit dem internen Betrieb des Unternehmens zu tun haben, wie z.B. die der Fluggesellschaft zur Verfügung stehenden gesetzlichen Fristen oder die Arbeitsbelastung und Schnelligkeit des zuständigen Gerichts.