Erfahren Sie, welche Rechte Sie als Passagier haben
Im Rahmen des Luftverkehrs ist die anwendbare Rechtsordnung das Montrealer Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Regeln für den internationalen Luftverkehr und die europäische Verordnung 261/2004, die gemeinsame Standards für Entschädigung und Unterstützung für Fluggäste festlegt im Falle einer Nichtbeförderung und Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.
Nichtbeförderung, Annullierungen und große Verspätungen führen zu erheblichen Störungen und Unannehmlichkeiten, weshalb wir der Meinung sind, dass ein hohes Maß an Passagierschutz gewährleistet sein muss.
Die wichtigsten Rechte, die einem Passagier im Falle eines Zwischenfalls im Zusammenhang mit der Luftbeförderung zustehen, sind folgende:
Recht auf Information.
Das Recht auf eine gute Versorgung mit ausreichend Essen und Trinken sowie bei Bedarf auch auf eine Unterkunft.
Anspruch auf Rückerstattung des Tickets oder alternative Beförderung.
Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
Passagiere auf verspäteten Flügen können Anspruch auf Entschädigung geltend machen, wenn sie im Zusammenhang mit dem Flug einen Zeitverlust von mindestens drei Stunden erleiden, d. h. wenn sie drei oder mehr Stunden nach der Ankunftszeit am Endziel ankommen . Ursprünglich vom Luftfahrtunternehmen bereitgestellt.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Ausmaß der Verzögerung ein Faktor ist, der die Schadenswahrscheinlichkeit erhöht.
Geeignete Unterlagen zur Geltendmachung von Ansprüchen:
DNI, NIE oder Reisepass (Familienbuch, falls Minderjährige vorhanden sind).
Ticketreservierung.
Bordkarte.
Spesenbelege/Rechnungen oder andere zugehörige Dokumente.
Der Flug gilt als „annulliert“, wenn das Luftfahrtunternehmen Passagiere mit einem anderen Flug befördert, dessen ursprünglicher Flugplan von dem des ursprünglich geplanten Fluges abweicht.
Passagiere annullierter Flüge können eine Entschädigung verlangen, solange die Fluggesellschaften einer Reihe von Verpflichtungen im Hinblick auf das Recht auf Information und Unterstützung nicht nachgekommen sind.
Unabhängig davon, wie weit im Voraus die Annullierung gemeldet wird, kann die Fluggesellschaft von der Zahlung der Entschädigung befreit werden, wenn sie hinreichend begründet, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Gründe zurückzuführen ist (z. B. Streik der Fluglotsen, schlechtes Wetter, politische Instabilität).
Geeignete Unterlagen zur Geltendmachung von Ansprüchen:
DNI, NIE oder Reisepass (Familienbuch, falls Minderjährige vorhanden sind).
Ticketreservierung.
Bordkarte.
Spesenbelege/Rechnungen oder andere zugehörige Dokumente.
Dabei handelt es sich um die Weigerung, Passagiere auf einem Flug zu befördern, obwohl sie sich unter den erforderlichen Bedingungen zum Einsteigen gemeldet haben, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor, die ihnen das Einsteigen verweigern, wie z. B. Gesundheits- oder Sicherheitsgründe oder die Vorlage unzureichender Reisedokumente.
Geeignete Unterlagen zur Geltendmachung von Ansprüchen:
DNI, NIE oder Reisepass (Familienbuch, falls Minderjährige vorhanden sind).
Ticketreservierung.
Bordkarte.
Spesenbelege/Rechnungen oder andere zugehörige Dokumente.
Bei der Beförderung von Fluggepäck können verschiedene Vorfälle auftreten, wie z. B. beschädigtes Gepäck (oder Diebstahl von Gegenständen), Verzögerungen bei der Gepäckzustellung (bis zu 21 Tage ab dem Ankunftsdatum) und Totalverlust des Gepäcks (nach 21 Tagen). gilt als verschollen).
Um einen Anspruch geltend zu machen, ist die Vorlage folgender Unterlagen erforderlich:
DNI, NIE oder Reisepass (Familienbuch, falls Minderjährige vorhanden sind).
Flugreservierung und/oder Bordkarte.
Rechnungsetikett.
Gepäckunregelmäßigkeitsteil (P.I.R.).
Spesenbelege/Rechnungen oder andere zugehörige Dokumente.
Flugentfernung |
Entschädigung |
---|---|
0-1500 km |
250 € |
Innergemeinschaftliche Flüge über 1500 km und sonstige Flüge zwischen 1500 und 3500 km |
400 € |
3500 km |
600 € |
Stornierungsfälle, wenn ein Alternativflug angeboten wird |
Vorankündigung der Flugannullierung |
||
---|---|---|---|
Weniger als 7 Tage im Voraus | Vorankündigung von 7 Tagen bis 2 Wochen | Mehr als 2 Wochen im Voraus | |
Kompensierbar | Sie kommen 2 Stunden oder mehr zu spät an. | Sie kommen 4 Stunden oder mehr zu spät an. | Wenn das Unternehmen die Abflugzeit im Voraus bekannt gibt, gibt es keine Entschädigung. |
Je nach Flugdistanz nicht vollständig erstattungsfähig | Sie reisen < 1 Stunde im Voraus ab und kommen < 2 Stunden zu spät an. | Sie reisen <2 Stunden im Voraus ab und kommen <4 Stunden zu spät an. |
Finanzielle Entschädigung im Falle einer Stornierung
Flugverspätung im Vergleich zur ursprünglichen Ankunftszeit |
Berechnete Flugentfernung von Punkt zu Punkt |
||
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1.500 km | Innergemeinschaftliche Flüge über 1500 km und sonstige Flüge zwischen 1500 und 3500 km | 3.500 km | |
Nicht länger als zwei Stunden | 125 € | 200 € | 300 € |
Nicht länger als drei Stunden | 250 € | 200 € | 300 € |
Nicht länger als vier Stunden | 250 € | 400 € | 300 € |
Ab vier Stunden | 250 € | 400 € | 600 € |
* Die Kosten für Verpflegung und Unterbringung bis zur Inanspruchnahme des Alternativfluges liegen in der Verantwortung der Fluggesellschaft und können bei Übernahme durch den Passagier zusammen mit der entsprechenden Entschädigung geltend gemacht werden.
** Wenn es sich um eine Fluggesellschaft ohne Gemeinschaftslizenz handelt und der Flug kein Gebiet der Europäischen Union verlässt oder betritt, wird die zu fordernde Entschädigung auf der Grundlage der konkreten Schäden berechnet, die der Passagier erlitten hat, hauptsächlich Schäden, die als Verpflichtungen angerechnet werden können, denen er nachgekommen ist an denen nicht teilgenommen werden konnte, Arbeitsausfalltage und Kosten, die durch die Annullierung des Fluges entstanden sind.
Typologie |
Frist für die Anforderung des Gepäckunregelmäßigkeitsberichts (P.I.R.) |
Frist zum Handeln |
Entschädigung |
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Schaden |
Ab der Feststellung des Vorfalls haben Sie bis zu 7 Tage Zeit |
2 Jahre ab dem Datum der Ankunft am Zielort bzw. dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen |
Gepäckwertbetrag |
Lieferverzögerung |
Ab der Benachrichtigung über den Vorfall haben Sie bis zu 21 Tage Zeit |
2 Jahre ab dem Datum der Ankunft am Zielort bzw. dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen |
Bis 1400 Euro ohne besondere Wertangabe. |
Gesamtverlust |
Ab der Feststellung des Vorfalls haben Sie bis zu 21 Tage Zeit |
2 Jahre ab dem Datum der Ankunft am Zielort bzw. dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen |
Bis 1400 Euro ohne besondere Wertangabe. |
Zustimmung des Passagiers zu einem von der Fluggesellschaft bereitgestellten Alternativflug
Flugverspätung im Vergleich zur ursprünglichen Ankunftszeit |
Berechnete Flugentfernung von Punkt zu Punkt |
||
---|---|---|---|
1.500 km | Innergemeinschaftliche Flüge über 1500 km und sonstige Flüge zwischen 1500 und 3500 km | 3.500 km | |
Nicht länger als zwei Stunden | 125 € | 200 € | 300 € |
Nicht länger als drei Stunden | 250 € | 200 € | 300 € |
Nicht länger als vier Stunden | 250 € | 400 € | 300 € |
Ab vier Stunden | 250 € | 400 € | 600 € |
* Die Kosten für die Hilfeleistungen gehen zu Lasten der Fluggesellschaft und können bei Nichterfüllung ggf. zusammen mit der entsprechenden Entschädigung gemäß der vorstehenden Tabelle geltend gemacht werden.
** Wenn es sich um eine Fluggesellschaft handelt, die nicht über eine Gemeinschaftslizenz verfügt und der Flug kein Gebiet der Europäischen Union verlässt oder betritt, hängt die angemessene Entschädigung von den konkret verursachten Schäden ab (vom Passagier zu Unrecht übernommene Kosten, anrechenbarer Schaden). Unterstützung bei Veranstaltungen oder Verpflichtungen, wirtschaftliche Schäden aus der Verzögerung), sofern sie nachgewiesen werden können.
Wir versuchen zunächst immer, eine für unsere Mandanten zufriedenstellende wirtschaftliche Vereinbarung zu treffen.
Bei Reclamio versuchen wir, Ihre Entschädigung so schnell wie möglich zu erhalten, müssen jedoch Faktoren außerhalb der internen Organisation des Unternehmens berücksichtigen, wie z. B. die gesetzlichen Fristen, die der Fluggesellschaft zur Verfügung stehen, oder die Arbeitsbelastung und Geschwindigkeit des zuständigen Gerichts.