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Häufig gestellte Fragen

Reclamio ist ein auf Fluggastrechte spezialisiertes Unternehmen. Wir kümmern uns darum, im Namen unserer Klienten ihnen wegen Verspätungen, Annullierungen, Nichtbeförderung oder Gepäckproblemen bezüglich ihres Fluges zustehende Entschädigungen bei den Fluggesellschaften geltend zu machen.

Wir sind ein von den Fluggesellschaften völlig unabhängiges Unternehmen mit 98 % Effektivität bei der Lösung von Fluggastrechte. Wir bearbeiten Reklamationen gegen große Fluggesellschaften wie Iberia, Norwegian, Vueling, Ryanair, EasyJet?

Die Reklamation ist sehr einfach und schnell vorzubringen. Sie müssen uns nur in einem einfachen Formular die Details und die Dokumentation des betroffenen Fluges zur Verfügung stellen und eine Vollmacht unterschreiben, damit unsere Anwälte in Ihrem Namen den Anspruch geltend machen können.

Reklamationen für Begleitpersonen

Wenn Sie andere betroffene Fluggäste kennen, brauchen Sie das Formular nur einmal auszufüllen.

Am Ende der ersten Reklamation können Sie die Liste der Fluggäste angeben, die ebenfalls an einer Entschädigung interessiert sind. Wir werden uns dann mit ihnen in Verbindung setzen und von ihnen die Dokumentation und Unterschrift der Vollmacht anfordern.

Sind die Mitreisenden minderjährig, müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten die Vollmacht unterschreiben.

Um zu wissen, ob Sie eine Reklamation vorbringen können, müssen Sie nur die in unserem Web verlangten Daten Ihres Fluges - Datum und Flugnummer oder Abflug- und Zielflughafen - eingeben. Wir werden Ihnen dann mitteilen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben oder nicht.

Wenn Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, müssen Sie lediglich das Web-Formular ausfüllen, damit wir Ihre Reklamation bearbeiten können.

Die Einreichung einer Reklamation ist kostenlos und Ihnen entstehen daraus keine anfänglichen Kosten.

Wir berechnen keine Dienstleistung, bis die Reklamation anerkannt wurde. In diesem Fall werden unsere Honorare auf die von der Fluggesellschaft erhaltene Entschädigung angerechnet, sodass die Reklamation für Sie keine direkten Kosten hat. Die Honorare betragen 25% (+MwSt.), und zusätzlich, im Falle eines Rechtsstreits, 15% (+MwSt.)

Die erforderlichen Unterlagen sind je nach Art des Anspruchs unterschiedlich. In allen Fällen ist es aber unentbehrlich, die Bordkarte zu besitzen.

Deshalb bitten wir Sie, die Bordkarte immer aufzubewahren. Wenn Sie die Bordkarte in einer App haben, erstellen Sie einen Screenshot, um ihn auf Ihrem Handy zu speichern.

Falls Ihnen irgendeines der angeforderten Dokumente fehlt, müssen Sie uns dies so schnell wie möglich mitteilen.

Reklamationen wegen Gepäck

Für Gepäckreklamationen ist es unerlässlich, das PIR-Formular (Property Irregularity Report) vorzulegen.

Bei Gepäckbeschädigung haben Sie 7 Tage lang Zeit, um das PIR-Formular zu beantragen. Bei Gepäckverlust oder Gepäckverspätungen 21 Tage lang. Sie können es entweder direkt am Flughafen beantragen oder über andere Medien gemäß der Anweisung der betroffenen Fluggesellschaft.

Sie können alle sich aus dem Vorfall ergebenden Kosten geltend machen, sofern Sie die entsprechenden auf Ihren Namen angefallenen Kosten belegen können, u.a.:

  • Hotelunterbringung
  • Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung
  • Alternativer Flugschein
  • Vorab gebuchte Events, Ausflüge oder Mietwagen
  • Wechsel der Flugklasse
  • Essen und Getränke

Aufgrund der Art der Dienstleistung gilt das Antragsverfahren nach Ausfüllen des Antragsformulars als eingeleitet.

Selbst wenn die notwendige Dokumentation unvollständig ist, beginnen wir bereits mit der Bearbeitung der Reklamation gegen die Fluggesellschaft.

Nachdem Sie die Vollmacht unterschrieben und das Antragsformular ausgefüllt haben, schicken wir der Fluggesellschaft ein außergerichtliches Dokument, um eine gütliche Einigung mit der Fluggesellschaft zu erzielen und so das Verfahren zu beschleunigen, damit Sie Ihre Entschädigung so schnell wie möglich erhalten.

Die Fluggesellschaft hat eine Frist von 3 Monaten, um auf diese Vereinbarung zu antworten. Wenn nach Ablauf dieser Frist keine zufriedenstellende Antwort vorliegt, leiten wir Ihre Reklamation ohne zusätzliche Kosten an unsere Rechtsabteilung weiter.

Die Rechtsabteilung wird Ihre Klage erheben und bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht einreichen. Die Frist beträgt ungefähr 8 bis 10 Monate ab dem Zeitpunkt der Klageeinreichung. Bedauerlicherweise haben wir auf dieses Verfahren keinen Einfluss, das sich aufgrund der Arbeitsüberlastung der Gerichte in der Regel verzögert..

Nein, durch die Klageerhebung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Wir übernehmen alle zusätzlichen Aufwendungen wie Anwalts- oder Prozesskosten. Selbst wenn Ihrer Klage nicht stattgegeben wird, entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten.

Es gibt Fälle, in denen sich die Fluggesellschaften direkt mit dem Fluggast in Verbindung setzen und versuchen, eine Einigung über eine wesentlich niedrigere Entschädigung zu erzielen als sie laut der Verordnung der Europäischen Union zahlen müssen.

In diesen Fällen müssen Sie uns so schnell wie möglich informieren, damit wir uns mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen und die Anspruchserhebung fortsetzen können, um Ihnen die Ihnen zustehende Entschädigung zu verschaffen.

Mit der Unterzeichnung der Vollmacht erklären Sie sich damit einverstanden, dass Reclamio den Anspruch in Ihrem Namen bearbeiten kann und Sie es uns immer mitteilen, wenn sich die Fluggesellschaft mit Ihnen persönlich in Verbindung setzt.

Wir werden uns per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn es Neuigkeiten in Ihrem Fall gibt. Wenn Sie keine Nachricht erhalten, bedeutet dies, dass keine wesentliche Änderung mitzuteilen ist.

Wenn Sie keine E-Mail von uns erhalten haben, überprüfen Sie bitte, ob unsere E-Mails in Ihrem Spam-Ordner landen.

Reclamio hat eine Erfolgsquote von 98 %. Wird Ihr Fall allerdings ohne Erfolg abgeschlossen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Es handelt sich um eine Klausel, die von einigen Fluggesellschaften angewandt wird. Wenn der Hinflug nicht in Anspruch genommen wird, wird der Rückflug storniert.

Die Klausel wurde als missbräuchlich angesehen, weil sie gegen die Fluggastrechte verstößt. Es ist also möglich, dies geltend zu machen.

Sie können die Reklamation über unser Portal als Nichtbeförderung geltend machen.